Essenszuschuss vom Arbeitgeber - so kriegst du ihn!
Stell dir vor: Du bestellst die fantastischen Gerichte von Löwenanteil. Dabei sparst du Zeit, die du sonst fürs Kochen nutzt und versorgst deinen Körper mit allen Nährstoffen, die er braucht. Als sei das nicht genug, hilft dir dein Arbeitgeber, genau das zu finanzieren!
… Moment – was?
Wir wissen: Dass der Arbeitgeber für dein Essen aufkommt, hört sich an wie eine utopische Fantasie. Die gute Nachricht: Ist es nicht. Denn dein Arbeitgeber hat die Möglichkeit, dir pro Monat 44€ als Sachbezug zu gewähren.
Das Wichtigste in Kürze:
- Du kannst von deinem Arbeitgeber monatlich einen steuer- und sozialabgabenfreien Sachbezug von 44€ erhalten.
- Der Sachbezug ist nicht im Gehalt inkludiert, sondern stellt eine Zusatzleistung dar.
- Es können Gutscheinkarten, Fitnessclub-Mitgliedschaften, Essenskörbe etc. sein.
Um von diesem Sachbezug Gebrauch zu machen, gibt es jedoch natürlich einiges zu beachten. Was genau ist unter dem Sachbezug zu verstehen? Wann gilt er (nicht)? Und was sind die Vorteile? Du hast die Fragen – wir die Antworten:
Was ist monatlicher Sachbezug?
Der Name sagt es schon: Beim Sachbezug handelt es sich um Entgelte, die in Form von Naturalien bestehen.
Demnach gewährt dein Arbeitgeber dir monatlich Dinge im Wert von 44€. Dafür müssen keine Steuern und keine Sozialabgaben geleistet werden. Außerdem ist egal, um welche Art von Anstellung es sich handelt. Ob Teilzeit, Vollzeit oder 450€-Kraft: Der steuerfreie Sachbezug darf allen gewährt werden.
Die 44€ dürfen aber in jedem Fall nicht um einen Cent überschritten werden. Wird sich über diese Freigrenze hinweggesetzt, muss dein Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben zahlen.
Mit einer Ausnahme: Laut § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG kann der Arbeitnehmer aus eigener Tasche Zuzahlungen zu den 44€ leisten. Der monatliche Sachbezug von 44€ darf nämlich nur vom Arbeitgeber nicht überschritten werden – du selbst darfst etwas zuzahlen, sodass es in der Summe mehr als 44€ ergibt.
Beispiel: Du hättest gerne einen Amazon-Gutschein über 50€ als steuerfreien Sachbezug. Der Arbeitgeber darf dir jedoch nur 44€ gewähren. → Du zahlst zusätzlich 6€, erhältst, was du möchtest und der Arbeitgeber muss keine Steuern und Sozialabgaben zahlen.
Was fällt unter Sachbezüge?
Kurz zusammengefasst: Alles, was nicht in bar ausgezahlt wird.
Arbeitnehmer dürfen den Sachbezug nicht in Form von Bargeld erhalten. Ansonsten müssen diese Geldgeschenke wie normaler Lohn versteuert werden.
Gesetzeskonform sind hingegen Waren und diverse Dienstleistungen, zum Beispiel:
- Gutscheine für bestimmte Geschäfte: Je nachdem, wo die Vorlieben der Mitarbeiter liegen, können auch Gutscheine für Mode- oder Sportgeschäfte, Restaurants, Büchereien etc. als Sachbezug genutzt werden.
- Sachgeschenke: Hier sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Der Arbeitgeber kann dir Getränke finanzieren, Kinotickets, eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder Essenspakete. Zwar kann sich die Suche nach passenden Sachgeschenken als schwierig gestalten, aber du als Arbeitnehmer kannst dem Arbeitgeber schließlich auch sagen, was du am liebsten hättest.
- Tankgutscheine: Entweder stellt dir dein Arbeitgeber einen Gutschein aus und er rechnet ihn mit der Tankstelle ab oder du bekommst direkt eine Tankkarte der Tankstelle.
- Sachbezugskarten: Dabei handelt es sich um Karten, die hohe Flexibilität versprechen. Meistens sind sie nämlich mit mehreren Partnernetzwerken verknüpft. So findet jeder, was er sucht. Ein weiterer Vorteil: Sie kann aufgeladen werden, sodass sich die 44€ summieren und sich die Mitarbeiter auch Größeres anschaffen können.
Was zählt nicht als steuerfreier Sachbezug?
Wie oben bereits erwähnt: Der Sachbezug darf nicht in bar ausgezahlt werden.
Seit dem 01.01.2020 hat sich die Gesetzeslage zudem verschärft: Bar- und Sachlohn werden stärker voneinander abgegrenzt. So fallen folgende Sachbezüge seit 2020 nicht (mehr) unter die 44€-Freigrenze:
- Nachträgliche Kostenerstattungen: Es ist Arbeitnehmern nicht möglich, etwas zu erwerben/eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen und das dem Arbeitgeber anschließend in Rechnung zu stellen.
- Geldsurrogate/Geldersatzmittel: Kredit- und Guthabenkarten, Schecks, Bitcoins oder PayPal-Guthaben fallen ebenfalls nicht unter die Regelung. Geldkarten, wie z.B. Gutscheine, dürfen keine Barzahlungsfunktion haben. Andernfalls müssen Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden.
- Zweckgebundene Geldleistungen: Es ist nicht möglich, dem Arbeitgeber 44€ in die Hand zu drücken und ihn oder sie “anzuweisen”, diese für etwas Bestimmtes auszugeben.
Worauf muss genau geachtet werden?
So schön es sich anhört: Es gibt – wie immer – Dinge, die beachtet werden müssen, damit dein Arbeitgeber und du wirklich steuer- und sozialabgabenfrei bleibt, wenn ihr vom Sachbezug Gebrauch macht.
Demnach solltet ihr zum Beispiel darauf achten, dass die Freigrenze von 44€, wie oben schon beschrieben, wirklich nicht überschritten wird. Solltest du etwas im Wert von 44.01€ erhalten, muss nicht für den einen Cent, sondern für die gesamte Zuzahlung Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden. Das gilt zu verhindern.
Was jedoch nicht zur Bemessungsgrundlage zählt: Zuwendungen, die du zu einem persönlichen Anlass bekommst. Das sind beispielsweise Blumen zum Geburtstag, Geschenke zur Hochzeit etc. Dafür hat der Arbeitgeber zusätzliche 60€ zur Verfügung, die ebenfalls steuer- und sozialabgabenfrei sind. Aber Achtung: Weihnachtspräsente sind nichts Persönliches und zählen zum Sachbezug.
Außerdem darfst du dir den Restbetrag eines Gutscheins nicht in bar auszahlen lassen. Das würde nämlich nicht mehr nur unter Sach-, sondern ebenfalls unter Barlohn fallen, der ja nicht zulässig ist. Kläre am besten mit deinem Arbeitgeber ab, wie ihr mit Gutscheinen verfahrt, die du eventuell nicht komplett benötigst.
Schöpfst du oder dein Arbeitgeber den Freibetrag von 44€ in einem Monat nicht voll aus, darf der sich daraus ergebende Restbetrag zudem nicht auf den Folgemonat übertragen werden.
Vorteile des steuerfreien Sachbezugs
Eigentlich liegt es klar auf der Hand:
Aus Arbeitgebersicht werden die Mitarbeiter motiviert und bekommen Anerkennung. Außerdem kann das Unternehmen von außen viel positiver wahrgenommen werden.
Auch du als Arbeitnehmer profitierst ungemein vom steuerfreien Sachbezug: Du kannst, falls die Gehaltsverhandlung z.B. nicht so ausgeht, wie gewünscht, die 44€ Sachbezug als Alternative vorstellen.
Du hast die Möglichkeit auf Gutscheine für Kino, Fitnessstudio etc. Weiterhin kannst du mit deinem Arbeitgeber absprechen, welche Sachgeschenke im Wert von 44€ dir am liebsten wären.
Und genau hier kommen wir ins Spiel: Du wolltest schon immer mal unsere Fertiggerichte ausprobieren? Du hast Lust auf die volle Ladung Nährstoffe, in nur 3 Minuten zubereitet?
Dann frag doch einfach mal deinen Arbeitgeber, ob er oder sie bereit wäre, dir unsere Fertiggerichte im Wert von 44€ zu besorgen. Das wäre eine schöne Win-Win-Situation: Der Arbeitgeber sorgt für mehr Mitarbeiterzufriedenheit und du stockst deine Küche mit nahrhaften, ausgewogenen Fertiggerichten auf.
Übrigens: Ab dem 01.01.2022 wird der steuerfreie Sachbezug sogar auf 50€ angehoben! Wenn das mal nicht nach "Ausprobieren" schreit, oder?